Richtlinien zum MathWorks Zertifizierungsprogramm

Prüfungsvoraussetzungen

Teilnehmer einer MathWorks Zertifizierungsprüfung müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Es ist nicht unbedingt erforderlich, vor der Anmeldung zur Prüfung MathWorks Schulungen zu besuchen, dies wird aber dringend empfohlen. Sie müssen die Prüfung auf zum MATLAB Associate bestanden haben, bevor Sie sich für eine Prüfung zum MATLAB Professional anmelden können. 

Anmeldung zur Prüfung

Die von Kryterion übergebenen Prüfungsanmeldungen unterliegen den Stornobedingungen des Anbieters. Die Prüfungsanmeldungen bei Einrichtungen von MathWorks enden 24 Stunden vor der Prüfung. Kandidaten, die ihre Prüfung stornieren, bekommen ihre Prüfungsgebühren nicht zurück. Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Zulassung zur Prüfung

Alle Kandidaten müssen zwei Arten der Identifikation vorlegen, um an der Prüfung teilnehmen zu können. Das muss zuerst ein behördlich ausgegebener Lichtbildausweis (z. B. Führerschein oder Reisepass) sein. Die zweite Identifikation kann über eine Kreditkarte oder einen Studentenausweis einer Universität erfolgen. Der Name im Anmeldeformular muss mit dem Namen im Ausweis übereinstimmen.

Sicherheit und Integrität

Alle Prüfungen werden von einem Vertreter von MathWorks oder einem autorisierten Anbieter beaufsichtigt. Da der Ruf und die Integrität des MathWorks Zertifizierungsprogramms für uns höchste Priorität haben, werden von MathWorks unter Umständen angemessene Maßnahmen für den Fall ergriffen, dass  Prüfungsteilnehmer    die Prüfungsregeln verletzen.  Fehlverhalten und Verletzungen der Prüfungsregeln umfassen u. a. Betrug/Abschreiben oder unangemessene Hilfestellung für andere Kandidaten während der Prüfung.

Elektronische Geräte

Alle nicht autorisierten elektronischen Geräte müssen während der gesamten Prüfung ausgeschaltet sein und ausgeschaltet bleiben. Während der Prüfung sind keinerlei Formen der Kommunikation, ob elektronisch oder auf andere Weise, erlaubt.

Externe Materialien

Kein zusätzliches Material wie beispielsweise Studienunterlagen, Kursbücher oder Code-Beispiele sind innerhalb des Prüfungsraums erlaubt.

Nahrungsmittel und Getränke

Im Prüfungsraum sind keine Nahrungsmittel oder Getränke erlaubt. Aufsichtspersonen können nach eigenem Ermessen im Falle von Medikamenten oder unter besonderen Umständen Ausnahmen zulassen..

Prüfungsinhalte

Alle Prüfungsinhalte müssen vor dem Verlassen des Prüfungsraums bei der Aufsichtsperson abgegeben werden. Die Aufsichtsperson stellt Notizpapier bereit. Auch dies wird als Prüfungsinhalt betrachtet und am Ende der Prüfung eingesammelt.

Abschluss der Prüfung

Eine Prüfung gilt in allen der folgenden Fälle als abgeschlossen:

  • Der Kandidat gibt die Prüfung bei der Aufsichtsperson ab.
  • Die zugelassene Zeit für die Prüfung läuft ab.
  • Der Kandidat verlässt den Raum.
  • Die Aufsichtsperson stellt fest, dass der Kandidat eine der Richtlinien des Zertifizierungsprogramms verletzt hat.

Zeitlimit

Die Aufsichtsführenden setzen die Zeitbeschränkungen nach Beginn der Prüfung konsequent um. Planen Sie bei Ihrer Prüfungsvorbereitung zusätzliche Zeit für Ihre Anmeldung, den Authentifizierungsprozess und Anweisungen ein. Die Prüfung auf Professional Level besteht aus zwei Teilen, die von einer Pause unterbrochen werden.

Kommunikation mit der Aufsichtsperson

Die Prüfungsaufsicht  erteilt keine Anleitungen, gibt keine Klarstellungen, Übersetzungshilfen oder andere Kommunikationen in Bezug auf die Prüfungsinhalte . Die Aufsichtsperson  beantwortet auch keine Fragen, die sich direkt auf die Prüfungsinhalte beziehen. Eine Aufsichtsperson gibt lediglich Informationen zur Prüfung und informiert über die verbleibende Zeit.

Zusätzliche Kulanzregeln

Jegliche Anfragen auf Unterstützung bei Behinderungen oder sonstige besonderen Umstände müssen mindestens 30 Tage vor der Registrierung für die Prüfung schriftlich eingereicht werden. MathWorks behandelt alle in Bezug auf solche Anfragen ausgetauschten Informationen als streng vertraulich. MathWorks wird mit den Aufsichtspersonen zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass alle Kandidaten angemessen behandelt werden.

Wiederholung der Prüfung

Kandidaten, die die Prüfung nicht bestehen und sie wiederholen möchten, müssen sich für eine zukünftige Prüfung anmelden und auch die damit verbundene Gebühr zahlen.

Widerruf von Zertifizierungen

Verletzt der Kandidat eine dieser Zertifizierungsrichtlinien, kann MathWorks den Kandidaten disqualifizieren und verbieten, dass er an zukünftigen MathWorks Zertifizierungsprüfungen teilnimmt, sowie alle MathWorks Zertifizierungen dieses Kandidaten widerrufen.

Beibehaltung von Zertifizierungen

MathWorks kann fordern, dass ein Kandidat eine neue oder geänderte Prüfung absolviert, um weiterhin MathWorks Zertifizierungen führen zu können.

Nutzen der Bezeichnung und des Logos

Kandidaten, die eine Zertifizierungsprüfung bestanden haben, dürfen in Übereinstimmung mit den hierin festgelegten Bedingungen sowie künftigen Änderungen und Anpassungen den Titel der erhaltenen MathWorks Zertifizierung (die „Bezeichnung“) und das mit dieser Bezeichnung verbundene Zertifizierungslogo (das „Logo“) verwenden. Die Bezeichnung und das Logo dürfen nur in persönlichen Geschäftsmaterialien des Kandidaten wie Visitenkarten, Lebensläufen und persönlichen Websites verwendet werden. Die Nutzung der Bezeichnung und des Logos stellt keinerlei Zugehörigkeit zu oder Billigung durch MathWorks dar. Kandidaten dürfen die Bezeichnung oder das Logo nicht auf eine Weise nutzen, die geltendes Recht oder Vorschriften verletzt oder sich auf irgendeine Weise negativ auf den Ruf oder den Firmenwert von MathWorks auswirken könnte. MathWorks kann nach eigenem Ermessen die Bezeichnung, das Logo oder das Zertifizierungsprogramm jederzeit durch schriftliche Benachrichtigung an den Kandidaten beenden oder ändern oder die Lizenz zur Nutzung der Bezeichnung oder des Logos beenden. Bei (i) Beendigung der Bezeichnung, des Logos bzw. Zertifizierungsprogramms oder Beendigung der Lizenz ist der Kandidat verpflichtet, die Nutzung der Bezeichnung und des Logos auf jegliche Weise einzustellen und (ii) bei Modifizierung der Bezeichnung, des Logos bzw. Zertifizierungsprogramms muss sich der Kandidat so schnell wie angemessen möglich an solche Modifizierungen halten. MathWorks behält alle Rechte, Titel und Eigentumsinteressen an den Bezeichnungen und Logos.